Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters Vogtländischer Skiclub Klingenthal e.V.
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.
Diese AGB werden spätestens mit erstmaligem Betreten des Veranstaltungsgeländes wirksam.
1. EINLASS, ZUTRITTSKONTROLLE
a) Der Zutritt zum Gelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes wird die Eintrittskarte ungültig.
b) An den Eingängen zum Veranstaltungsgelände erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort.
c) Die Eintrittskarte ist vor dem erstmaligen Betreten des Veranstaltungsgeländes übertragbar. Mit Übertragung der Eintrittskarte gehen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf den Eintrittskarteninhaber über.
d) Der Erwerb von Eintrittskarten auf gewerblicher Basis, zwecks Weiterverkauf ist ohne Zustimmung des Veranstalters unzulässig.
2. VERBOTENE GEGENSTÄNDE
a) Das Mitbringen von Getränken jeglicher Art, Glasbehältern, Dosen, Thermoskannen, PET-Flaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen und waffenähnlichen Gegenständen, sperrigen Gegenständen (z.B. Stühle jeder Bauart) sowie Tieren ist untersagt.
b) Der Sicherheitsdienst ist nicht verpflichtet, abgenommene Gegenstände zu verwahren.
3. HAUSRECHT, VERHALTENSREGELN
a) Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt das Hausrecht. Dieses wird ausschließlich durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte ausgeübt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besuchern den Einlass zu einer Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von Gegenständen gem. Ziff. 3. oder ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Besuchers. In diesen Fällen ist Schadensersatz oder Rückvergütung ausgeschlossen.
b) Den Weisungen des Personals des Veranstalters und des Personals der Partner des Veranstalters ist Folge zu leisten.
c) Der Veranstalter ist berechtigt, Bildaufnahmen von den Besuchern zu machen und diese zu veröffentlichen. Der Erwerber hat keinen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung.
4. ABSAGE, ABBRUCH DER VERANSTALTUNG, TERMINVERLEGUNG
a) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Veranstaltungstermin zu verlegen. In diesem Fall hat der Erwerber keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
b) Im Falle der Absage der Veranstaltung bis zum Vortag des Veranstaltungstermins wird der Eintrittspreis gegen Rückgabe der Originaleintrittskarte bei der jeweiligen Vorverkaufsstelle erstattet. Die Rückgabe muss innerhalb 30 Tage nach Bekanntgabe der Absage der Veranstaltung erfolgen.
c) Ein Anspruch auf Erstattung darüber hinausgehenden Schadensersatzes besteht nicht, es sei denn, der Veranstalter hat die Absage zu vertreten.
d) Sollte die Veranstaltung nach Beginn aus Gründen höherer Gewalt (insbesondere wetterbedingt), behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung beendet werden müssen, besteht für die Besucher kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
e) Der Veranstalter behält sich Programmänderungen, einschließlich der Vorverlegung des Veranstaltungsbeginnes, vor. Hieraus erwächst dem Erwerber kein Rücktrittsrecht oder Recht auf Minderung des Eintrittpreises.
5. SONSTIGES
a) Für ungehinderte Sichtbedingungen übernimmt der Veranstalter keine Garantie. Eine Minderung des Eintrittspreises wegen witterungsbedingter oder aus der Topographie des Veranstaltungsortes folgender Sichtbehinderung ist ausgeschlossen.
b) Die Haftung des Veranstalters für Sach- und Körperschäden, die sich der Erwerber anlässlich der Veranstaltung zuzieht, ist, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
c) Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände.
d) Der Erwerber parkt gegebenenfalls sein Kraftfahrzeug auf eigene Gefahr.
e) Ein Umtausch der Eintrittskarte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Rücknahme der Eintrittskarte bzw. die Erstattung von Eintrittsgeldern aus Kulanz obliegt der freien Entscheidung des Veranstalters.
Klingenthal, März 2020